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Alt 20.04.2016, 18:02
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princeton1 princeton1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Eumeltier Beitrag anzeigen
Das kann aber nur sein, weil Dein MP ein Wohnmobil = Sonder-KFZ ist.


Für einen PKW gilt die "zulässiges Zuggesamtsgewichtsgrenze" 3.5t für LKW-Überholverbot nicht. Somit für den "normalen" Viano auch nicht.
-

Das wollte ich damit ja auch nicht gesagt haben...!

Vielmehr, dass das MÖGLICHE zulässige GESAMTGEWICHT des ANHÄNGERS verkehrstechnisch herangezogen wird.
Und damit liegt die Vermutung nahe, dass der TE mit einer eher unpässlichen Kombination unterwegs ist.

Und je nach Land sind die Strafen sehr empfindlich!

Bsp.
Schweiz = Null Toleranz
Frankreich bis €750
Tschechien + Österreich bis €2.100

Gruss

Nico

Geändert von princeton1 (20.04.2016 um 18:06 Uhr)
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