Zitat:
Zitat von v-dulli
Laut Gesetz - über die ganze Breite min. 1,6 mm für Sommer- wie Winterreifen.
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So ganz stimmt das nicht mit dem Gesetzestext:
"
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen
im mittleren Bereich der Lauffläche, der
etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt."
(§36 StVZO Abs. 2)