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Alt 24.04.2017, 21:11
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Zitat:
Zitat von luckyx02 Beitrag anzeigen
Bei unverschuldeten Haftpflicht Schäden gilt die Zeitwertregelung nicht. Der Wagen wird wieder instandgesetzt auch wenn er nur 100€ wert wäre. Hatte ich bei meiner 18 Jahre alten A-Klasse gerade....Reparatur hat ca 3000€ gekostet, Wert war er maximal mit beide Augen zu 1500€.


Das musste mir mal genauer erklären....
Keine Versicherung zahlt dir mehr als den Wiederbeschaffungswert. Bei Reparatur etwa wird max 30% über den WBW gezahlt. Nennt sich 130% Regelung.


Grüße Alex
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Gruß Alex



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