Zuerst mal Danke an Alle.
1) Ich werde mal versuchen, was bei der Entschädigungsstelle rauskommt:
<http://www.verkehrsopferhilfe.de/de/entschaedigungsstelle/>
2) Das ist jetzt keine verbindliche juristische Aussage, aber kann ja jeder mal nachgooglen:
In Deutschland wurde die Rechtsprechung geändert.
Die Anhängerhaftpflicht und die Fahrzeughaftpflicht haften gesamtschuldnerisch.
Weil der Anhänger verdeckt immer das Kennzeichen des fliehenden Zugfahrzeugs und der Geschädigte kann den Mond anheulen nach der erfolgreichen Fahrerflucht.
Und das war ja genau die Frage, ob dies in EU-Recht und dann in belgisches Recht überging.
3) Wiederholungskennzeichen gibt es in Belgien und Niederlanden, aber nur bis 750kg-Anhänger. Wohnwagen sind schwerer.
Mal sehen, wie es weitergeht.
MfG
Frank
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