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Alt 02.01.2016, 21:34
ERNSTL ERNSTL ist offline
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Genau, nur weil sie mal auf einem Vito eingetragen waren, heißt das nicht, das sie auf dem nächsten auch legal fahrbar / eintragbar sind. Selbst innerhalb einer Bauhreihe kann es da schon Probleme geben!
Es wäre zu klären, ob es "Zubehör-Felgen" oder originale sind, aber unabhängig davon, werden sie wohl eingetragen werden müssen. Es könnte ja z.B. sein, dass die Traglast für den 639er geradeso reicht und der 447, je nach Motor/Antrieb/Zuladung eine höhere max. Achslast hat. Es spielt dabei übrigens auch keine Rolle, ob die ET um 4 oder 1mm abweicht! Ist es keine Serienfelge, die noch dazu für dieses Fahrzeug freigegeben ist bzw. weicht eine der Größen ab (ET, Breite, Durchmesser), dann ist eine Eintragung erforderlich! Ist z.B. Zubehörfelge "A" eingetragen, dann heißt es nicht, das man Zubehörfelge "B" ohne zusätzliche Eintragung fahren darf, selbst wenn diese die identischen Maße hat.

Geändert von ERNSTL (02.01.2016 um 21:38 Uhr)
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