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Alt 06.03.2018, 12:27
kyle
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Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Die Abweichungen sind mit bekannt nur welchen Vorteil soll eine Höherlegung bei einem bereits höhergelegten Fahrzeug bringen und in welchem Zusammenhang soll die zur Tachoangleichung stehen?
Ein V-Signal kann man nahezu beliebig anpassen.


Ich bin noch nicht davon überzeugt dass die Antwort oben für den 639er 4x4 zutreffend ist.
Eine Lenkwinkelbegrenzung wäre hier schon sinniger und vermutlich auch nötig sofern nicht mit weniger ET gefahren wird.


Ein verändertes Abgasgutachten dagegen würde den Kostenaufwand rechtfertigen.
Dann müsste Terranger aber eine Lenkwinkelbegrenzungsfirma sein wenn sie damit ihr Geld verdienen wollen würde.

In der Tat würde dann ihre Aussage heissen:

"vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider gibt es in der Originalgröße keine AT Reifen wie den BFGoodrich AllTerrain. Diese gibt es z.B. in der Dimension 225/70 R16. Diese dürfen wir verbauen und bekommen auch eine TÜV-Abnahme nur dann, wenn wir:

1) Den Lenkwinkel angepasst haben
2) Den Tacho angepasst haben.




Nein Spaß beiseite. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Höherlegung und Tachoangleichung, wie ich schon in einen meiner vorherigen Posts zusammengefasst habe. Es geht da nur ums Geld!

Sonst könnte ORC ja nicht ohne Höherlegung die 215/70 16" am Tacho einstellen und das ganze eintragen!
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