Zitat:
Zitat von v-dulli
Hat man Dir auch gesagt dass die 19"er deutlich grösser als die 18"er sind und Du somit bei Verwendung derer eine kräftige Voreilung im Tacho hast?
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Anscheinend reicht die Inkompetenz von Südhessen bis Düsseldorf...
So wie ich das Dokument deute gehören aber doch beide Radgrössen zur gleichen Radgrößengruppe 2(RG2, Code R22)!?
Welche Rad-/Reifenkombinationen darf ich denn nun konkret fahren???