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Alt 05.04.2018, 14:37
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Metaphore Metaphore ist offline
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Wie ist das mit dieser EU Regelungungen:

92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)

"Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist." (also im Falle des Anhängerbetriebs)

92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)

"Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird."


Sind die noch aktuell. Habe eben mal auf diesem EU-Portal spontan geschaut... finde aber die Anhänge nicht und sind die schon aufgehoben? Bei den Felgen-Verkäuferperücken haben die eher wenig davon gehört, was ich mich verwundert.

Denn, wenn diese Regelung noch gültig ist... darf ich dann eine für meine zul. Achlast zugelassene Felge mit einem einem Reifen mit LI 100 fahren?

Ich kapiere die Gutachten auch immer noch nicht ganz. Beispielsweise gibt es häufig die Kennziffer "T00
Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul
. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). " Kann doch nicht sein, dass man jetzt keinen Reifen mit höherem Lastindex montieren darf, oder?!? Und gem. obiger EU-Regelung dürfte ich so einen Reifen bei Anhängerbetrieb ja fahren... sehr verwirrend alles...
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Wahrlich, keiner ist Weise, der nicht das Dunkel kennt...
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