Hallo,
ZITAT: " Dafür sollte man die Zusatzzahl 79.06 für BE eintragen lassen"
habe gerade mal schnell nachgeschaut, die 79.06 sind bei BE bei mir in Spalte 12 eingetragen, hat die Dame vom Amt automatisch gemacht.
Habe ich das richtig verstanden, dass dann die 1m Achsabstand Regelung obsolet ist? - das wäre ja ggf. mal sogar ein richtiger Vorteil des neuen Führerscheins.
Ein Nach- / Vorteil des neuen ist, das bei einer Kontrolle die Beamten den Inhalt des neuen direkt abfragen können, der alte Graue war wohl nicht zentral gespeichert, wenn man ihn (wie ich eigentlich immer) nicht dabei hatte war das die 2 x die ich in meiner Autofahrerlaufbahn kontrolliert worden bin eine (klitze-) kleine Diskussion aber immer ohne Folgen.
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Grüße
Volker
Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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