Grenzwerte für Ölkessel und Pelletkessel bekannt?
gemäß aktueller BImSch dürfen neu installierte Holzheizungen ab 4 kW nur noch 20 mg Staub pro m³ emittieren. Bei Pelletöfen sind es 20 mg (wassergeführt) bzw. 30 mg (luftgeführt) und bei Stückholzöfen 40 mg.
Ein Pelletkessel hat in etwa einen Abgasvolumenstrom von 1,4 m³/kWh.
Somit wären etwa 28 mg/kWh Feinstaubbelastung zulässig.
Wenn der Kaminkehrer die Hälfte davon misst, sind das sehr gute Werte.
Etwa 14 mg/kWh.
Ölkessel haben bei HL Schwefelarm ca. 0,1 mg/kWh, Gaskessel etwa 0,04 mg/kWh.
Grüße JoJo
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