Thema: Führerschein
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Alt 20.09.2018, 15:59
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Zitat von xiszone Beitrag anzeigen
Ich nicht bin erst 30



Wer will denn nachweisen, dass ich den Führerschein nicht als verlustig geglaubt habe und nun wieder gefunden habe. Meine Prüfbescheinigung von der Mofa zum Beispiel. Ich habe keine Ahnung ob ich das Teil noch habe oder nicht, würde ich also bei Bedarf verlustig melden. Wenn ich nun irgendwann das Haus meiner Eltern ausräume und dort hinter nem Schrank den Wisch finde ist er ja gar nicht verlustig. Da ich aber davon ausgegangen bin, hat das keinerlei rechtliche Folgen. Wenn ich dagegen behaupten würde, dass der Hund den Zettel ge******n hat oder ich ihn verbrannt habe, sieht die Sache wieder anders aus.
Nun, es spricht ja nichts dagegen wenn Du den alten Lappen wiederfindest, hab meinen auch nach über 10 Jahren wieder gefunden, bzw. ist meine Brieftasche die verlustig gegangen ist wieder gefunden worden und die nette Polizei rief mich an und brachte sie mir sogar vorbei, aber ich denke, das man das Dokument als gefunden melden müsste, gegebenesfalls es Lochen zu lassen bzw. als nicht mehr gültig erklären lassen.

Was weg ist ist weg, was wieder auftaucht...
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