Zitat:
Zitat von Gluecksritter
Nur mal zum "WARUM" genau 45 km/h:
Die Grenze von 45 km/h wurde seit der EU-weiten Angleichung des Führerscheinrechts festgelegt. Ein Großteil der EU-Länder hatten die alte nationale Klasse M (oder wie sie in jedem Land auch sonst hieß) auf 45 km/h beschränkt. In Deutschland lag die Grenze für die Fahrzeuge der Klasse 5 (alte Entsprechung der Klasse M) zwar bei 50 km/h aber hier war Deutschland eine Ausnahmen.
Die Grenze liegt deswegen auch bei 45 km/h, weil in vielen Ländern das Befahren von Schnellstraßen/BAB erst am einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h möglich ist. Um also Autobahnen und Schnellstraßen in den meisten EU-Ländern von diesen Fahrzeugen fernzuhalten wurde die Grenze auf 45 km/h festgesetzt. Selbst hier war Deutschland mit einer Mindestgeschwindigkeit auf BAB von 60 km/h eine Ausnahme.
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Das macht die Sache aber nicht sinnvoller.
In den meisten Ortschaften, egal ob EU oder D, darf 50 gefahren werden und somit sind solche Fahrzeuge überall ein unnötiges und gefährliches Hindernis.
Und 50 km/h auf der AB ist genau so lächerlich wenn man sich vorstellt dort einen Trecker anzutreffen.