Nur mal zum "WARUM" genau 45 km/h:
Die Grenze von 45 km/h wurde seit der EU-weiten Angleichung des Führerscheinrechts festgelegt. Ein Großteil der EU-Länder hatten die alte nationale Klasse M (oder wie sie in jedem Land auch sonst hieß) auf 45 km/h beschränkt. In Deutschland lag die Grenze für die Fahrzeuge der Klasse 5 (alte Entsprechung der Klasse M) zwar bei 50 km/h aber hier war Deutschland eine Ausnahmen.
Die Grenze liegt deswegen auch bei 45 km/h, weil in vielen Ländern das Befahren von Schnellstraßen/BAB erst am einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h möglich ist. Um also Autobahnen und Schnellstraßen in den meisten EU-Ländern von diesen Fahrzeugen fernzuhalten wurde die Grenze auf 45 km/h festgesetzt. Selbst hier war Deutschland mit einer Mindestgeschwindigkeit auf BAB von 60 km/h eine Ausnahme.
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