So,
war heute beim TÜV.
Alles OK, bis auf
Er möchte:
"Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen."
Wat soll das ?
Hat das zufällig jemand " elegant " zu Zufriedenheit des Prüfers gelöst ??