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Alt 30.04.2019, 10:02
janr janr ist offline
Vauminator
 
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Zitat:
Zitat von gajukl Beitrag anzeigen
Klingt erst mal prima, plausibel und verlockend. Beleuchtung ist ja am Kupplungsträger vorhanden. Unnötiges zusätzliches Gebamsel am Heck brauche ich nicht wirklich. Bislang habe ich allerdings immer nur Gesetzesauszüge über die verordnete Blechbeschilderung finden können. Hast Du hierzu evtl. einen Link zu einer "offiziellen" Informationsquelle parat?
Nein.
Zwischen April und Oktober bin ich nahezu jedes Wochenende entweder zum biken oder Wildwasserfahren in Tirol und Italien unterwegs.
Zusammenfassend lässt sch sagen, dass ein Blechschild bei einem Heckträger in jedem Fall Sinn macht. Die Beleuchtung des serienmäßigen Trägers reicht nicht, da der Träger über die Beleuchtung hinaus ragt.
Mit Kupplungsträger inkl. dessen Beleuchtung wurde mir von Carabinieris zwei mal versichert, dass diese Lösung ohne Blechschild durch geht und akzeptiert wird.
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Viele Grüße,
Jan

MP +3cm, ATW Adapter, 16" Stahlfelgen auf 235/70 R16 Cooper AT, Niveaudämpfer L200 HA + Serie VA mit Verlängerungshülsen, L400 Schnorchel, verlängerte Entlüftungen, UFS Motor/Getriebe/Tank, gedämmt & isoliert, Alusteck Ausbau , 150WP Solar, Android-Ceiver, Calix-Vorwärmer, GSM FB
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