Frank, bist du im ADAC? Falls ja, dann einfach mal dort nachfragen, ansonsten wirst du wohl um einen Anwalt/Rechtsbeistand für Verkehrsrecht nicht herum kommen.
Wenn du vor Ort eine Anzeige wegen Unfall-Fahrerflucht aufgegeben hast, dann sollte das Anhängerkennzeichen auch dort aktenkundig sein und die örtliche Polizei kann damit den Halter ermitteln. Im Rahmen seiner Vorladung wird er dann sicher Auskunft zum verwendeten Zugfahrzeug geben müssen.
Damit hast du dann auch ein Aktenzeichen der örtlichen BE-Polizei, mit welchem du an deine deutsche Versicherung herantreten kannst.
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Grüße
Frank
Öffentlichkeitsarbeit 1. Mercedes V Club e.V.
Sprinter 318cdi
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