Zitat:
Zitat von janr
...es sei denn, sie haben eine eigene Beleuchtungseinrichtung. Kupplungsträger zum Beispiel.
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Klingt erst mal prima, plausibel und verlockend. Beleuchtung ist ja am Kupplungsträger vorhanden. Unnötiges zusätzliches Gebamsel am Heck brauche ich nicht wirklich. Bislang habe ich allerdings immer nur Gesetzesauszüge über die verordnete Blechbeschilderung finden können. Hast Du hierzu evtl. einen Link zu einer "offiziellen" Informationsquelle parat?