Thema: Dsgvo
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  #8  
Alt 29.05.2018, 07:28
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elTorito elTorito ist offline
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Zitat:
Zitat von iso-Star Beitrag anzeigen
Ich glaub ich spinne...
Man benötigt z.b. Vom Hausmeister die schriftliche Einwilligung das man seine Handy oder Telefonnummer elektronisch weiter geben darf.
Auch per E-Mail oder sonstiger elektronischer Datenübertragung ist die verboten.

Soweit ich weiß reicht da auch das mündliche Einverständnis wenn die Nummer Zweckgebunden weitergegeben wird.



Aber wer weiß das schon bei dem WirrWarr
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gruß Peter
Die letzten Worte eines Dieselfahrers: "lieber tot als Schub verlieren"
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