Einzelnen Beitrag anzeigen
  #18  
Alt 20.06.2015, 02:25
VITO-Power
Gast
 
VITO-Power´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Quatsch ... die Mobilitätsgarantie greift, wenn sie denn überhaupt gültig ist (für meinen 2011 Vito gibt es keine) immer dann, wenn das Fahrzeug defekt (ausser Verschleiss) in die Werkstatt muss ... Da muss man nicht eingeschlelppt werden. Solche Mängel an einem 2011 er Fahrzeug sollten eher eine deutliche Kulanzbereitschaft hervorrufen ... Denn Kulanz oder Garantie sind Voraussetzung für eine Ersatzmobilität.

Geändert von VITO-Power (20.06.2015 um 04:57 Uhr)
Mit Zitat antworten