Mit Schneeketten fährst Du ja eher auch nicht zum TÜV :-)
Ich vermute mal, dass der Prüfer aus der durch die AHK um 100kg erhöhten Gesamtlast eine erhöhte Achslast herleitet. 1550kg+ irgendwas würde dann über den 1550kg lt. Gutachten liegen. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Die Frage ist nun aber: Darf der das? Und wenn ja, auf welcher Basis?
Und weiterhin halte ich das Gutachten für gar nicht so eindeutig:
160 sagt 1600kg Achslast unter Berücksichtigung AHK.
T99 sagt 1550kg Achslast.
Was denn nun genau? Ist aber ja erst mal nur für die Felge wichtig. Und die hat er ja nicht angemeckert.
Letztlich ist vermutlich entscheidend, wie die genaue Achslast zu bestimmen ist, zu der der Lastindex des Reifens passen muss.
Alex.
Geändert von AlexDD (10.03.2014 um 16:27 Uhr)
Grund: "an****en" ist verboten :-)
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