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Alt 10.03.2014, 14:47
AlexDD AlexDD ist offline
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Standard Knifflige ABE Frage

Hallo zusammen,

ich war letzte Woche versehentlich mit Winterrädern beim TÜV. Versehentlich deswegen, weil ich eigentlich nur zur Durchsicht wollte, bei der Annahme aber aufgefallen ist, dass der TÜV 02/14 abgelaufen ist

Beim ersten Versuch bin ich wegen meinen tollen Winterrädern direkt durchgefallen. Jetzt muss ich 40 € extra für eine Änderungsabnahme zahlen und ob ich den zweiten TÜV-Durchgang zahlen muss, weiß ich auch noch gar nicht. :-(

Ich habe jetzt das ganze WE gegrübelt, was den Prüfer genau gestört haben könnte, blicke aber nicht mehr durch. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Verbaut sind Michelin Alpin 99H XL in 215/60R16 auf Rial Flair FL 706 7Jx16H2.

http://rial.de/rial/Gutachten/-alte%...8/Mercedes.PDF

Reifengröße und Felge hatte ich mir damals rausgesucht, weil ich gern offiziell Schneeketten nutzen wollte. (A11 in der Anlage)

Lt. T99 ist eine Achslast von 1550kg zulässig.

Ausserdem wichtig T160:

"160 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten."

Die 99er Reifen haben eine Traglast von 775kg, also 1550kg für die Achse.
Der V hat in den Papieren ein zulässiges Gesamtgewicht von 3050kg und eine zulässige Achslast von 1550kg stehen. Da eine AHK verbaut ist, steht da weiterhin, dass sich das zulässige Gesamtgewicht um 100kg erhöht. Hinsichtlich Achslast steht wg. der AHK nix weiter.



Lt. Meister hat den Prüfer gestört, dass der Reifen nur ein 99er ist. Mehr konnte er mit auch nicht sagen. Deswegen hat er eine Änderungsabnahme durchgeführt.



Wie seht ihr das? Hat der Prüfer Recht? Wieso kann der das ohne echten Test tun? Hätte es nicht auch ein Hängerverbot mit Winterrädern getan?

Danke,
Alex.
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Geändert von AlexDD (10.03.2014 um 14:50 Uhr)
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