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Alt 05.12.2021, 20:33
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Zitat:
Zitat von purple Beitrag anzeigen
" Und jeder Polizist kann die Arbeit niederlegen ohne Angst um sein Leben zu haben"


Ich gehe davon aus, dass Du kündigen meinst. Er würde dann als Ungelernter dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass er seine bis dahin erwirtschafteten Pensionsbezüge verlieren würde und sein Dienstherr ihn mit dem Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenkasse nachversichern würde (und nur mit dem Arbeitgeberanteil).


Ein Polizeibeamter hat geschworen die Gesetze und Rechte zu beachten und sich für die Einhaltung dieser einzusetzen.
Und das gilt uneingeschränkt und ohne Berücksichtigung der persönlichen Auffassung.
Dafür wird er letztendlich auch von seinem Dienstherrn alimentiert und geniesst einen besonderen Schutz.



Sollte dieses zu einem Gewissenskonflikt führen, dann bliebe letztendlich und tatsächlich wohl nur die Kündigung.
Am Ende des vorletzten Satzes bin ich nicht mehr ganz bei Dir, nicht selten seid Ihr doch die Prügelknaben.
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Gruß aus OWL
Helmut


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