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Alt 15.02.2020, 12:23
purple
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Bei einem Versicherungswechsel wird das Fahrzeug nicht zwingend außer Betrieb gesetzt. Normalerweise legt man bei der Verkehrsbehörde eine EVB-Nummer der neuen Versicherung vor und alles bleibt so, wie bisher.


Bleibt die Versicherung und soll nur der Versicherungsnehmer gewechselt werden, dann ist das eine versicherungsinterne Angelegenheit und interessiert die Zulassungsbehörde nicht.


Du möchtest jetzt die Versicherung wechseln und Versicherungsnehmer wird nicht mehr der Halter sein des Fahrzeuges, wobei allerdings der Halter gleich bleibt.


Auch hier könnte die "alte" Versicherung ihr Rechte geltend machen (muss sie aber nicht), denn es findet ja kein Halterwechsel statt.


Rechnet sich der Versicherungswechsel denn steuerlich? Als Privatperson wirst Du die Kosten der Versicherung steuerlich doch nur noch teilweise absetzen können (nur Haftplficht), da es keine Betriebsausgaben mehr sind?
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