Ich denke, dass das eine "Auslegungssache" der Rennleitung ist!
Ich habe den entsprechenden Bericht in der letzten ADAC auch gelesen und der von betreffende VIANO Fahrer ist von der Rennleitung ja auch "nur" mündlich ermahnt worden!
Wenn es sich hierbei um ein definitiv geltendes Recht handeln würde, hätten die Beamten den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt!
Anders sieht es dann natürlich aus, wenn es zu einem Unfall gekommen ist!
Mich wundert immer wieder, wenn im Baustellenbereich die zeitgedrängten Paketdienstler mit ihren Sprintern und Co auf der 2m Spur sich rücksichtslos durchdrängeln!
Für mich bleibt ein Viano ein PKW unter 2m Breite und ich habe damit noch nie im Baustellenbereich mit der Ordnungsmacht Probleme bekommen!
tschüss dann
Nico
|