Zitat:
Zitat von Amtswalter
Hier ist die Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung*(9. Ausnahmeverordnung zur StVO) entscheidend. Danach ist die 100er-Regelung für Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t möglich. Die 3,5 t beziehen sich aber nur auf die anderen Kraftfahrzeuge. Um also wieder mein Beispiel zu nehmen:
Mein Gespann mit 5,7 t zulässigem Gesamtgewicht (V300 + Anhänger) darf unter den weiteren Voraussetzungen der o.g. Verordnung 100 km/h auf der Autobahn fahren.
Für einen als LKW zugelassenen Sprinter oder V ist das natürlich etwas anderes...
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Oha, ich habe mir "die Neunte" mal Ansatzweise durch gelesen. Da stehen aber zum Tempo 100Km/h mit Anhänger und auch Wohnanhänger so einige "wenn & aber" drin. So ist es z.B. so: das z.B. bei Wohnanhänger NEBEN den technischen Voraussetzungen, der Wohnanhänger höchstens das 0,8 fache des LEERGRWICHTS vom Zugfahrzeug haben darf um noch mit 100Km/h über die Piste gezogen zu werden. Die Faktoren schwanken von 0,3 bis 1,1 je nach Anhängertyp.
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-