Strafanzeige wegen Betrug gegen Unbekannt oder den Verkäufer. Dann mit einem deutschen Durchsuchungsbeschluss bei MB aufschlagen. Eigentlich müssten auch nach dem Verkauf die Daten bei MB zentral abgelegt sein, damit man evtl. Garantiefälle nachvollziehen kann.
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Vreundlich grüßt der
Silberelch
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