Zitat:
Zitat von dietmar
Wat seid ihr hier alles für alte Säcke
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Ich nicht
bin erst 30
Zitat:
Zitat von purple
Einen Führerschein bei der Verwaltungsbehörde als verlustig anzuzeigen obwohl dieses so nicht zutreffend ist, könnte einen Straftat begründen. Das ist davon abhängig, ob die Verwaltungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung pp. bei der Verlustanzeige abverlangt (wird von den Behörden unterschiedlich gemacht). In so einem Fall wäre es dann nämlich eine falsche Versicherung an Eides statt und strafbar.
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Wer will denn nachweisen, dass ich den Führerschein nicht als verlustig geglaubt habe und nun wieder gefunden habe. Meine Prüfbescheinigung von der Mofa zum Beispiel. Ich habe keine Ahnung ob ich das Teil noch habe oder nicht, würde ich also bei Bedarf verlustig melden. Wenn ich nun irgendwann das Haus meiner Eltern ausräume und dort hinter nem Schrank den Wisch finde ist er ja gar nicht verlustig. Da ich aber davon ausgegangen bin, hat das keinerlei rechtliche Folgen. Wenn ich dagegen behaupten würde, dass der Hund den Zettel ge******n hat oder ich ihn verbrannt habe, sieht die Sache wieder anders aus.