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Alt 07.03.2011, 12:28
Aegir
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In einem anderen Verein haben wir Lastschriftverfahren eingerichtet. Und stellen fest, dass oft mangels Deckung keine Gutschrift erfolgt. Dazu entstehen dann Kosten, die die Mitgliedsbeiträge übersteigen.
Will man dann auch noch mit Mahnbescheid operieren, muss dazu wieder erst einmal Geld vom Verein in die Hand genommen werden. Und dies für ein Verfahren mit ungewissem Ausgang.
Wir sind daher dazu übergegangen, Lastschriftverfahren nur noch halbjährlich durchzuführen. Kommt es zu einer Rückbuchung dann hat das Mitglied 14 Tage Zeit, den Betrag (plus angefallene Kosten) anderweitig zu übergeben. Wenn dann keine Zahlung erfolgt ist (oder eine Regelung getroffen wurde), dann ist die Mitgliedschaft beendet.
Klagen ist unverhältnismäßig und für die Höhe der geschuldeten Beiträge damit im Regelfall zu teuer.

Davon einmal abgesehen: ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie viele Mitglieder im Lauf eines Jahres ihre Bankverbindung wechseln, ohne dies dem Verein mitzuteilen.... der Verwaltungsaufwand ist trotz eingesetzter Software unglaublich.
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