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Alt 19.06.2017, 13:00
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princeton1 princeton1 ist offline
Vauminator
 
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Lächeln

Ne, ohne Kennzeichen darfst Du den Anhänger nicht ziehen...!
Und die Kurzkennzeichen erfordern auch TÜV, es sei denn, Du fährst in der Nähe vom Abholort direkt mit den Kurzzeitkennzeichen zum TÜV...
Aber keinesfalls 150Km...!
Würde der von den Abmessungen ggf. auf einen großen Anhänger passen...?

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Grüssle
Nico
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