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Zitat von Vito-Dane
Hallo Alex,
Der Prüfer wird den Fahrzeugschein als Grundlage genommen haben. Da steht es ja so drin: 1550 +100 kg AHK
Mit AHK ist alles unter Index 101 einfach zu grenzwertig.
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Wenn das so im Schein stehen würde, könnte ich es ja verstehen. Da steht aber F.1 bzw. F.2 (also zulässiges Gesamtgewicht) +100kg wegen AHK. Von Achslast steht da nichts. Und selbst wenn damit auch indirekt die Achslast gemeint sein sollte, fragt sich, wie das aufgeteilt werden sollte...
Wenn es wirklich + 100kg auf die Hinterachse wäre, würde ja auch die Felge mit "nur" 1600kg nicht zulässig sein, wie Du ja schon schreibst.
Alex.