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Zitat von a-fahrer5
update: Quelle: Tagesschau.de
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... oder aus dem offiziellen Dokument der Landesregierung Sachsen-Anhalt (
https://coronavirus.sachsen-anhalt.d...eben_26.5..pdf):
§ 1 Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen
(1) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen mit mehr als
zehn Personen dürfen nicht stattfinden. ... Satz 1 gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen aus maximal
zwei Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern.
§5 Beherbergungsbetriebe und Tourismus
(1)
Zu touristischen Zwecken ist die Beherbergung von Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland ...
auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie in Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Yacht- und Sportboothäfen,
Hotels, Pensionen und anderen Unterkünften auf den in § 1 Absatz 1 Satz 1 und 3 genannten Personenkreis beschränkt und nur zulässig,
wenn
1. die Hygienevorschriften nach § 2 Abs. 1 beachtet werden,
2. die Gäste bereits bei Betreten der Einrichtung in einer Anwesenheitsliste nach § 1 Abs. 5 Nr. 2 erfasst werden und,
3. die Unterkunft vor einer Weitervermietung von der Vermieterin oder dem Vermieter gründlich gereinigt wurde;
...
Für den Betrieb, Zutritt und die Nutzung
gemeinschaftlicher Einrichtungen wie Duschen, Gemeinschaftsküchen und ähnlichem gilt Satz 1 Nr. 1 entsprechend.
Wir sehen uns zum Gurkentreffen!!
Gruß aus Berlin
Olaf