Das Kennzeichen vom Wohnwagen ist demzufolge dann kein Wiederholungskennzeichen vom Fahrzeug gewesen, oder?
Glaube die niederländischen Anhängerfreunde dürfen so was fahren.
Ansonsten können Details zum Fahrzeug schon den Hinweis darauf geben wer mit dem Wohnwagen unterwegs war. Wenn ein solches Zugfahrzeug auf den Halter zugelassen ist dann denke ich hat man schon gute Karten.
Aber ohne Anwalt würde ich das nicht in Angriff nehmen wollen.
Und noch ein kleiner Hinweis, ich meine wir werden ja alle nicht jünger...
Ich habe es mir angewöhnt nach einem Unfall ein Protokoll mit allen Fakten anzulegen, wie Ort, was passiert ist, wann usw. Die berühmten Was Wann Wie Wo.
Sollte es zu einem Verfahren kommen muss man dann nicht versuchen etwas aus dem Gedächtnis abzurufen sondern kann den eigens erstellten Bericht zu Hilfe nehmen was die Sache etwas vereinfacht und glaubwürdiger macht.
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