5mm an sich sind schon ok, der Gesetzgeber ist mit weniger zufrieden, auch zu den Flanken gibt es eine Festlegung - s.u.
Bei etwa 3mm (Sommerreifen) würde ich nicht mehr auf Reisen gehen und mehr als etwa 6 Jahre gehen ebenfalls zu Lasten der Sicherheit - da sind die Weichmacher so langsam futsch.
Wenn die Flanken allerdings "blankgerubbelt" sind, ist das kein Profil mehr im Sinne der Zulassungsordnung (ehem. StVZO).
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§36 Abs. 2 StVZO ...
Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
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Gruß Reinhard
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