Zitat:
Zitat von gajukl
Ich lese recht eindeutig zu Beginn eine Limitierung der Gesamtmasse auf 3500kg.
Warum dies durch eine Klammer und das Wörtchen "auch" aufgehoben sein soll, könntest evtl. mal noch eben erläutern.
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Sorry, mangels Zitat ist mir entgangen das Du wohl mich gemeint hast.
Ja, Du liest dort eine Limitierung der Gesamtmasse auf 3500kg für das Kraftfahrzeug, d.h. ein Auto darf nicht mehr als 3500kg wiegen wenn Du es mit Klasse B bewegen willst.
Wieviel Anhänger Du dann dran anhängen kannst steht erst folgend in den Worten und die Konsequenz für den OP habe ich ja auch schon erläutert.
Wenn das zu kompliziert zu verstehen ist, dann hilft Dir sicher auch nicht weiter, dass die Masse des Anhängers hinter einem Kraftfahrzeug nicht zur Masse des Kraftfahrzeuges gezählt wird sondern nur die Kombination aus Gesamtmasse Kraftfahrzeug und Gesamtmasse Anhänger eine Gesamtmasse Kombination bildet.
Die Einschränkung der Gesamtmasse der Kombination auf 3500kg kommt jedoch nur dann zum Tragen wenn der Anhänger mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse hat.
So gesehen ist eine Gesamtmasse Kombination von 4250kg zulässig wenn der Anhänger nur 750kg zulässige Gesamtmasse hat.
Das geht Voice-over-Air sicher einfacher zu erklären als über Worte in einem Forum.