Folgende Vorgehensweise schlage ich vor:
1. Anwalt nehmen
2. Händler (dein Vertragspartner) vom Anwalt in Lieferverzug mit Nachfrist und Androhung von...*...setzten lassen.
* kann sein:
a) Rücktriff vom Kaufvertrag ggf. mit Schadenersatz
b) Umtausch in ein anderes verfügbares Modell
Meist kommt es dann irgendwann zum "Kuhhandel".
Deinen bestellten Neuwagen hast du davon zwar auch nicht, aber es kommt zumindest etwas Dynamik in die Kommuniktion zwischen deinem Händler und dir. So ein Anwaltsbriefkopf bewirkt (momentan) zwar auch keine Wunder, sorgt aber allenthalben für Bewegung und den nötigen Ernst bei der Bearbeitung der Angelegenheit.
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Grüße
Frank
Öffentlichkeitsarbeit 1. Mercedes V Club e.V.
Sprinter 318cdi
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