Zitat:
Zitat von Eumeltier
Ich bleibe dabei, bis mir einer einen konkreten Fall nennt, ist das nur   .
Ich wette, daß mir innerhalb des Jahres 2022 keiner einen konkreten Fall nennen kann.
Theoretisch wäre natürlich möglich, daß sich die Versicherung das Geld bei einem bewiesenen Impfschaden vom Staat wiederholt. Da das die Versorgung des Patienten nicht mindert, zählt das aber nicht.
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Ne, ne, die Versicherung braucht sich nichts wiederholen!
Sie zahlt NICHT!
Wer im Ausland auf die Leistung der z.B ADAC Auslandskrankenversicherung zurückgreifen möchte, muss das Vorort telefonisch oder online in München anmelden.
Obligatorisch gibt man dann sein ok für eine Freigabe seiner Arztakte bei seinem Hausarzt.
Und wenn sich dann aus den gezielten telefonischen Fragen + Rückfragen beim Hausarzt ergibt, dass es einen direkten Zusammenhang mit der Impfung gibt, dann bleibt ganz einfach mangels Zuständigkeit die Deckungszusage aus.
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