Hallo,
Es geht nicht um "Agro Polizei" sondern um Recht und Gesetz.
Wenn die Polizei mir erklärt, sollte ich mich spontan entschließen mit Freunden, Familie oder sonst wem spazieren zu gehen, einen Schaufensterbummel zu machen (Einkaufen ist mir ja verboten), auch wenn damit ein (stummer) Protest verbunden wäre, mein Spaziergang sei eine nicht angemeldete Versammlung (Spontanversammlungen müssen übrigens nicht angemeldet werden), die damit rechtswidrig sei und hiermit aufgelöst werde (selbst wenn die Versammlung hätte angemeldet werden müssen so ist es nach § 3 VersG nicht zulässig eine Versammlung aufzulösen nur weil die Anmeldepflicht verletzt wurde), wäre ein solches Vorgehen der Polizei rechtswidrig und natürlich auch eine Auflösung mit anderen (Schein) Argumenten unverhältnismäßig.
Sollte sich die Polizei so verhalten (ich habe gehört dies soll häufiger vorgekommen sein) führt das halt zu Problemen, für die man die "Spaziergänger" erst einmal nicht verantwortlich machen kann. Per se ist zunächst einmal von friedlichen Bürgern auszugehen. Diese Bürger auf diese Art und Weise zu kriminalisieren und das auch noch ohne rechtliche Grundlage, ist in meinen Augen ein absolutes No Go.
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Grüße
Volker
Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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