Zitat:
Zitat von Korsar
Hallo:
ZITAT: " Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Brettspiele, Puzzles, Bausets, Puppen, Actionfiguren und Co. als täglichen Bedarf eingeordnet (Az.: 20 NE 21.3012) und damit auf eine Stufe gestellt mit Lebensmittelgeschäften und Drogerien oder auch mit Baumärkten und Apotheken."
Ist ja schön, aber daran, dass der tägliche Bedarf hier anders definiert wird, sieht man, wie beliebig das Ganze ist. Die Richter des VGH in Bayern sehen das so, die in BW so und in jedem anderen Bundesland vielleicht wieder anders.
Wo bleibt da der Bestimmtheitsgrundsatz, der für jeden Eingriff des Staates gegenüber den Bürgern gilt -vor dem Hintergrund des Grundgesetzes ist dieser Grundsatz meiner Meinung nach schlicht nicht eingehalten, ich weiß, dass das in der Rechtsprechung (teilweise) anders gesehen wird, danach genügt es eine exemplarische Aufzählung zu machen.
Wo bleiben die Hüter des Grundgesetzes??
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Es geht nur noch um Belohnen der gehorsamen Impfbereiten, obgleich sich jede 2G Veranstaltung zum Super-Spreader-Event entwickeln kann, und eine diskriminierende Bestrafung der aufmüpfigen Ungeimpften, die aber in den meisten Fällen nachweislich kerngesund sind und somit nichts zur Pandemie beitragen.
Aussage RKI heute:
Doppelt geimpfte haben ein hohes Infektionsrisiko
Ungeimpfte haben ein sehr hohes Infektionsrisiko


Gruss
Nico + Crew