Hallo:
ZITAT: " Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Brettspiele, Puzzles, Bausets, Puppen, Actionfiguren und Co. als täglichen Bedarf eingeordnet (Az.: 20 NE 21.3012) und damit auf eine Stufe gestellt mit Lebensmittelgeschäften und Drogerien oder auch mit Baumärkten und Apotheken."
Ist ja schön, aber daran, dass der tägliche Bedarf hier anders definiert wird, sieht man, wie beliebig das Ganze ist. Die Richter des VGH in Bayern sehen das so, die in BW so und in jedem anderen Bundesland vielleicht wieder anders.
Wo bleibt da der Bestimmtheitsgrundsatz, der für jeden Eingriff des Staates gegenüber den Bürgern gilt -vor dem Hintergrund des Grundgesetzes ist dieser Grundsatz meiner Meinung nach schlicht nicht eingehalten, ich weiß, dass das in der Rechtsprechung (teilweise) anders gesehen wird, danach genügt es eine exemplarische Aufzählung zu machen.
Wo bleiben die Hüter des Grundgesetzes??
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Grüße
Volker
Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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