Der Spaß geht weiter:
Habe mir den §56 noch einmal genau durchgelesen.
Mir ist aufgefallen, dass sie immer nur von Entschädigung sprechen, aber nicht von Lohngeldfortzahlung, was ja im Krankheitsfall normal ist.
Also nochmal das BMG angerufen, diesemal eine Kollegin dran, die besser informiert war.
Hätte die Person, einen Krankenschein vom Arzt gehabt, wäre alles kein Problem. Amtsärztin bei uns sagte aber der Nachweis vom Amt gilt wie ein Krankenschein. So, wie bekommt man in Deutschland, wegen Desinformation der Ämter, nachträglich einen Krankenschein? Gar nicht!!
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...:::...Ich würde so gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quellcode nicht...:::...
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