Tja, da endet meine Fähigkeit, den Gesetzestext zu verstehen....
https://www.osborneclarke-arbeitsrec...r-arbeitgeber/
Zitat:
Bei eigener Covid-19-Erkrankung besteht hingegen auch für Ungeimpfte der gesetzliche Entgeltfortzahlungsanspruch.
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https://www.dhpg.de/de/newsroom/blog...er-ungeimpfte/
Zitat:
Ist der Arbeitnehmer selbst an Covid-19 erkrankt und deshalb arbeitsunfähig, gelten die Regeln der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ob dann ergänzend eine Quarantäne angeordnet wird, spielt keine Rolle.
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https://saarkanzlei.de/lohnfortzahlu...r-quarantaene/
Zitat:
Erkrankt der Arbeitnehmer also auch tatsächlich an Covid-19 während der Quarantäne, ist er arbeitsunfähig infolge Krankheit und erhält seine Entgeltfortzahlung für die Dauer von bis zu sechs Wochen im Sinne des § 3 EFZG. Hier besteht eindeutig Unabhängigkeit von der Tatsache, ob eine Corona-Schutzimpfung besteht oder nicht.
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https://www.bund-verlag.de/aktuelles...November~.html
Zitat:
Dieser Beschluss betrifft nicht die Entgeltfortzahlung für Beschäftigte im Krankheitsfall. Wer an Covid-19 erkrankt und arbeitsunfähig ist, hat nach dem Entgeltfortzahlungesetz (EFZG) nach wie vor Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld im Krankheitsfall – auch wenn er oder sie nicht geimpft sein sollte.
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https://www.rbb24.de/politik/beitrag...taene-faq.html
Zitat:
Alle Corona-Infizierten sind von der Regel ausgenommen. Denn sie haben ein grundsätzliches Anrecht auf die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
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https://www.tk.de/firmenkunden/servi...impfte-2115434
Zitat:
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist davon nicht betroffen. Wer an Covid-19 erkrankt und nicht geimpft war, hat weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankheitsgeld. Ob zusätzlich zur Erkrankung eine Quarantäne behördlich angeordnet wird, spielt keine Rolle.
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Was Gegenteiliges habe ich nicht gefunden.
Wenn man erkrankt ist, zählt wohl das EFZG und das Infektionsschutzgesetz ist außen vor...