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Alt 20.12.2021, 12:38
Eumeltier Eumeltier ist offline
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Tja, da endet meine Fähigkeit, den Gesetzestext zu verstehen....


https://www.osborneclarke-arbeitsrec...r-arbeitgeber/
Zitat:
Bei eigener Covid-19-Erkrankung besteht hingegen auch für Ungeimpfte der gesetzliche Entgeltfortzahlungsanspruch.
https://www.dhpg.de/de/newsroom/blog...er-ungeimpfte/
Zitat:
Ist der Arbeitnehmer selbst an Covid-19 erkrankt und deshalb arbeitsunfähig, gelten die Regeln der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ob dann ergänzend eine Quarantäne angeordnet wird, spielt keine Rolle.
https://saarkanzlei.de/lohnfortzahlu...r-quarantaene/
Zitat:
Erkrankt der Arbeitnehmer also auch tatsächlich an Covid-19 während der Quarantäne, ist er arbeitsunfähig infolge Krankheit und erhält seine Entgeltfortzahlung für die Dauer von bis zu sechs Wochen im Sinne des § 3 EFZG. Hier besteht eindeutig Unabhängigkeit von der Tatsache, ob eine Corona-Schutzimpfung besteht oder nicht.
https://www.bund-verlag.de/aktuelles...November~.html
Zitat:
Dieser Beschluss betrifft nicht die Entgeltfortzahlung für Beschäftigte im Krankheitsfall. Wer an Covid-19 erkrankt und arbeitsunfähig ist, hat nach dem Entgeltfortzahlungesetz (EFZG) nach wie vor Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld im Krankheitsfall – auch wenn er oder sie nicht geimpft sein sollte.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag...taene-faq.html
Zitat:
Alle Corona-Infizierten sind von der Regel ausgenommen. Denn sie haben ein grundsätzliches Anrecht auf die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
https://www.tk.de/firmenkunden/servi...impfte-2115434
Zitat:
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist davon nicht betroffen. Wer an Covid-19 erkrankt und nicht geimpft war, hat weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankheitsgeld. Ob zusätzlich zur Erkrankung eine Quarantäne behördlich angeordnet wird, spielt keine Rolle.
Was Gegenteiliges habe ich nicht gefunden.




Wenn man erkrankt ist, zählt wohl das EFZG und das Infektionsschutzgesetz ist außen vor...
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