an der stelle vom arzt würde ich hier dringend einen steuerberater hinzu ziehen oder eventuell öamtc/arbö falls er dort mitglied ist. nicht dass das finanzamt beim arzt eine gewerbliche tätigkeit sieht (verkaufspreis 40% höher wie ehemaliger Listenpreis).
in österreich geht das finanzamt bei ~3 verkauften fahrzeuge p.a. bzw. wenn gewinn erzielt wurde beim verkauf von gewerbe aus und du mußt dann widerlegen dass du rein privat so viele fahrzeuge verkauft hast.
und das gewinn erzielt wurde ist ja offensichtlich wenn der verkaufspreis höher ist wie der ehemalige listenpreis.
Geändert von ktm (17.12.2021 um 10:45 Uhr)
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