Nö, und eine strafrechtliche Diskussion möchte ich hier nicht entfachen. Es gibt auch eine Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt durch Unterlassen (Garantenstellung).
Und schon der Slogan einer alten Verkehrserziehungssendung im öffentlichen Fernsehen war schon "Gefahr erkannt, Gefahr gebannt"!
Die Polizei hat nicht nur einen gesetzlichen Auftrag zur Strafverfolgung, denn auch die Gefahrenabwehr gehört zu ihren Aufgaben und daraus könnte sich möglicherweise eine Garantenstellung ergeben.
Und es reichen mitunter wenige Meter und schon ist es passiert (auf ein parkendes Auto auffahren, gegen einen Laternenmast fahren..... Und auch dabei können sich Mitinsassen ernsthaft verletzten.
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