In der Eingangsfrage wurde eine bestimmte Vorgehensweise angesprochen und diese ist nicht mit einem normalen Versicherungswechsel durch Kündigung zum Jahresende zu vergleichen.
Eine bestehende Kraftfahrzeugversicherung kann man ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der Kündigfrist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen (in der Regel bis zum 30.11.). Und das kann man im Zuge eines Versicherungswechsels ganz gut im Internet machen. Hier sollte man aber auf jeden Fall die Versicherungsbedingungen sehr genau lesen und abgleichen (gibt viele Ausschlüsse, die man auf dem ersten Blick so gar nicht sieht).
Und dann gibt es noch so manche Sonderkündigungsrechte, so dass man dann die auch die Versicherung während des laufenden Jahres wechseln kann. Anführen möchte ich hier nur, dass man jede Versicherung nach Einreichung eines Schadenfalles kündigen kann, unabhängig von einer Leistungspflicht.
Grüße
purple
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