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Alt 04.11.2020, 19:05
milka
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Frage: wie/wo sind die 1000 (in Worten EINTAUSENT Kg) ins Spiel gekommen?
So wie ich das sehe, sind auf der Hinterachse +150Kg mehr im Anhängerbetrieb zu gelassen. Der Hersteller muss das Fahrzeug so bauen, das Fahrzeug + Achse das problemlos aushält. Wirkt ja so auch im praktischen Fahrbetrieb. Das gilt jedoch nur für Deutschland, weil in Deutschland standardmäßig die Achsen des Zuges einzeln gemessen und zum ZGG zusammen addiert werden. Dadurch wird die max. Stützlast bei dieser Messung der Hinterachse zu geschlagen! In Österreich messen sie immer Zugfahrzeug & Anhänger abgekuppelt EINZELN. Dadurch bleibt die tatsächliche Stützlast beim Anhängergesamtgewicht.
In deinem Fall höchst zulässiges Gesamtgewicht für das Fahrzeug in DEUTSCHLAND MIT Anhänger = 3350 Kg inklusive Tankfüllung und ALLER Insassen!
ESP Einstellung wird wahrscheinlich als Vorraussetzung für Anhängekupplung gesehen. Sonst erlischt eventuell sogar die Betriebserlaubnis. Entsprechendes wird in der Betriebserlaubnis stehen. Lesen bildet hier eventuell . Genau wie in der BETRIEBSANLEITUNG die GESAMTBREITE (die scheinbar fast kein Dickschifffahrer kennt und sie deshalb oft in den Baustellen links zu finden sind ) Die angebene Breite in den Papieren ist nur das Fahrzeug OHNE "Ohren" eingetragen.
Für eine Kontrolle durch Rennleitung der Gewichte und Km/h einfach den Hinweis in der Betriebsanleitung markieren und der Rennleitung zeigen.
Wenn kein ZGG im Schein eingetragen ist gilt in deinem Fall: zFG + 150Kg + Anhängelast bzw. wenn niedriger, Zuglast der Anhängekupplung.

So sehe ich das!

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt.

Geändert von milka (04.11.2020 um 19:15 Uhr)
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