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Alt 07.09.2020, 13:14
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Zitat von milka Beitrag anzeigen
So wie ich das bisher raus bekommen habe, ist das wohl so. Bei dem Zuggesamtgewicht zählt das TATSÄCHLICHE Gewicht des gesamten Zuges bzw. die Leergewichte von Fahrzeug + Anhänger.
M1 in J sagt aus: 3,5T Gesamtmasse bis 9 Sitzplätze. Das M1-Fahrzeug ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung, sprich ein PKW.

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Moin,

wo steht denn, dass M1 auf 3,5t gedeckelt ist? Das zul. Gesamtgewicht des Zuges steht im Fahrzeugschein unten drin. Bei mir 4940kg.


Die max 3,5t für den Zug haben was mit der Fahrerlaubnis Klasse B (ohne E) zu tun. Mit Klasse B darf der Zug nur 3,5t zulässig haben. Aber in diesem Thread geht es ja nicht um die Fahrerlaubnis und was man da an Gewicht bewegen darf, sondern um technische bzw. tatsächliche Massen im Anhängerbetrieb.

Grüßle, Björn
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