Zitat:
Zitat von princeton1
Du unterliegst auch immer dem reinen LKW-Überholverbot (Schild 277) wenn Du mit Anhänger unterwegs bist!
Und bei gewerblicher Nutzung MUSS in Verbindung mit einem Anhänger auch ein digitaler Tacho verbaut sein.
Sprich, Du benötigst eine Fahrerkarte...!
Und jährlich zum TÜV!
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Gruss
Nico + Crew
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Gewerblich ist klar, in vielen Dingen andere Hausnummer. Ich denke lassen wir mal außenvor. So wie ich das Lese, sind Fahrzeuge AB 3,5T bzw. FahrZUG AB 3,5T vom Überholverbot (ohne Zusatz) betroffen! Denn leichten PKW mit max. zGG 2T + 1,5T Anhänger nicht! Hat das Fahrzeug aber 2,5T zGG + Anhänger 1,5T, fällt es unter das Überholverbot von 277.
So lese ich das.
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-