Zitat:
Zitat von Makro01
Ist das nicht eine Ordnungswidrigkeit?
"Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von bis zu 100 Euro geahndet."
https://de.wikipedia.org/wiki/Unn%C3..._und_Herfahren
Aber Du hast dann wieder das Recht und die Möglichkeit, fast straffrei, wenn man das Verwanrgeld ignoriert, sinnlos herumzufahren 
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Du stellst gerade die ganze Motorrad- und Spaßfahrzeugindustrie in Frage.