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Alt 06.05.2020, 12:05
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Zitat:
Zitat von Makro01 Beitrag anzeigen
Ist das nicht eine Ordnungswidrigkeit?

"Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von bis zu 100 Euro geahndet."
https://de.wikipedia.org/wiki/Unn%C3..._und_Herfahren

Aber Du hast dann wieder das Recht und die Möglichkeit, fast straffrei, wenn man das Verwanrgeld ignoriert, sinnlos herumzufahren

Du stellst gerade die ganze Motorrad- und Spaßfahrzeugindustrie in Frage.
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