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Zitat von lantos
Auch übernimmt der Versicherer das Fahrzeug nicht ( in F ja, in D nich ). Er fragt den RW bei Restwertbörsen an. Dort findet sich ein Käufer der den RW bezahlt. Entschädigungsobergrenze ist der WBW. Versicherer zahlt daher WB abzgl RW. Oder natürlich die Rep-Kosten wenn diese bis WB liegen und die Reparatur nachgewiesen wurde.
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Grundsätzlich richtig nur bekommt man als Geschädigter nichts davon mit.
Meinen V habe ich 2010 als Totalschaden behalten und ihn für den doppelten Restwert nach BY verkauft. Selbst Aufkäufer vor Ort haben mehr als die Versicherung geboten.