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Alt 20.09.2017, 15:22
lantos
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Zitat von Silberelch Beitrag anzeigen
Achtung!

Wir sind hier im Kaskoschadenfall!
Da bestimmt die Versicherung den Gutachter!

Evtl. kannst du dich mit der Versicherung auf einen Gutachter, z.B. von der DEKRA oder einer anderen Sachverständigenorganisation einigen...

Was nicht schaden kann, ist bei der Besichtigung anwesend zu sein, und auf evtl. werterhöhende Maßnahmen, wie kürzlich erfolgte Verschleißreparaturen hinzuweisen.
Wir der Silberelch bereits schrieb:

Unbedingt mit dem Versichere Kontakt aufnehmen ! Gutachter bestimmt der Versicherer ! Grundsätzlich gilt auch die "Opfergrenze" bei Kasko nich. Bedingungen lesen und/oder Versicherer fragen.

Auch übernimmt der Versicherer das Fahrzeug nicht ( in F ja, in D nich ). Er fragt den RW bei Restwertbörsen an. Dort findet sich ein Käufer der den RW bezahlt. Entschädigungsobergrenze ist der WBW. Versicherer zahlt daher WB abzgl RW. Oder natürlich die Rep-Kosten wenn diese bis WB liegen und die Reparatur nachgewiesen wurde.

ABER: es gibt heute so viele verschiedene Bedingungen, also unbedingt Versicherer fragen !
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